„Schieb alle Theorien beiseite samt allen Glaubenssätzen und halte dich an die simplen Tatsachen.“
James Tyler Kent
„Der rationale Verstand kann weit über die Idee vom Molekül hinausdenken.“
James Tyler Kent

Homöopathie

Leistungsverzeichnis klassische Homöopathie LVKH Stand 2020.

Homöopathische Erstanamnese Erwachsene
€ 240.-
Dauer ca. 3 Stunden Anamnese inkl. Analyse  
Homöopathische Erstanamnese Kinder
€ 180.-
Dauer ca. 1,5-2 Stunden inkl. Analyse  
Folgeanamnese einschließlich Fallanalyse
€ 80.-
je nach Zeitaufwand  
Verlaufskontrolle einer Behandlung
€ 40.-
Dauer ca. 0,5 Std.  
Eingehende Beratung
ab € 22.-
von mindestens 10 Minuten Dauer, auch telefonisch oder per Internet  

Dauer der Behandlung

Erstanamnese
Für die Erstanamnese erhebe ich einen Pauschalbetrag, welcher für Sie einmalig für Ihre gesamte Behandlungdauer anfällt. In diesem Betrag sind enthalten die Erstanamnese (Dauer ca. 3 Stunden), Nachbereitung bzw. Analyse der Anamnese, Symptomengewichtung, Repertorisation und Materiamedica-Abgleich.

Folgetermine
In Abhängigkeit von Ihren Beschwerden fallen in der Folgezeit Termine in Abständen von anfangs 6-8 Wochen an.
Wenn Ihr Zustand sich dann stabilisiert hat, sind bis zur vollständigen Genesung Termine nur noch alle 8-12 Wochen oder in noch längeren Zeitabständen erforderlich.
Für den Folgetermin berechne ich für die Dauer von 1 Stunde 70 €.

Wichtige Informationen lassen Sie mir zwischen den Terminen kurz telefonisch oder per E-Mail zukommen. Dafür fallen i.d.R. keine weiteren Kosten an.

Sofern behandlungsbedürftige akute Beschwerden auftreten, sind die dafür entstehenden Kosten abhängig vom Zeitaufwand (i.d.R. 22 € - 35 €).

Bezahlung
Sie können den Betrag in bar oder nach Rechnungsstellung bezahlen.

Dorn-Therapie

Die Grundbehandlung im Rahmen der Dorn-Therapie besteht in der Regel aus einem Ersttermin und einer Folgebehandlung (ca.7 bis 14 Tage später). Der Ersttermin dauert erfahrungsgemäß ca. 60 bis 90 Minuten, der 2. Termin ca. 30 - 60 Minuten. Anzahl und Dauer weiterer Folgetermine sind abhängig von den vorliegenden Beschwerden und werden individuell vereinbart.

Ich berechne € 77,00 für 60 Minuten Behandlung (30 Minuten Behandlungskosten entsprechend € 38,50 oder 90 Minuten € 115,50.)

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass sich die Erstattungen der Privaten – und Zusatzkassen an der Gebührenordnung für Heilpraktiker orientiert, deren Gebührensätze zuletzt vor mehr als 25 Jahren angepasst wurden. Es kann also möglich sein, dass Sie als Versicherter einen Teil der Behandlungskosten selbst tragen.

Grenzen der Behandlungsmöglichkeiten

Sind bereits irreversible Gewebsschäden vorhanden (z.B. nach Unfall, Verformungen der Gelenke bei Rheuma, Leberzirrhose etc.) können diese nicht mehr rückgängig gemacht werden. Der weitere Krankheitserlauf lässt sich jedoch oft durch Homöopathie positiv beeinflussen.

Die Homöopathie kann keine intensivmedizinische Versorgung ersetzten (z.B. bei Unfälle, Schlaganfall, Herzinfarkt etc.). Sie ist aber durchaus begleitend zu solchen Maßnahmen angebracht, um eine Genesung voranzutreiben.

Kostenübernahme durch KV

Die Rechnungsstellung erfolgt unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung/ Zusatzversicherung/ Beihilfestelle.

Privatversicherten und beihilfeberechtigten Patienten werden in der Regel die Behandlungskosten ganz oder zu einem großen Teil von Ihrer Versicherung zurückerstattet. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung.

Gesetzlich Versicherte tragen meist die Kosten selbst (Selbstzahler). Sie haben jedoch die Möglichkeit eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Gerade für Kinder kann es sich lohnen.
 
Individuelle Zahlungsvereinbarung
Menschen in wirtschaftlicher Notlage biete ich die Möglichkeit einer individuellen Zahlungsvereinbarung. Bitte haben Sie keine Scheu mich dazu anzusprechen.
Unter Umständen können Sie Heilpraktikerkosten auch im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung absetzen.
Um Wartezeiten für Sie zu vermeiden, sind die Termine sehr genau vergeben. Sollten Sie einen vereinbarten Termin einmal nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, ihn spätestens 24 Stunden vorher abzusagen, da ich ihn ansonsten in Rechnung stellen muss.