Patienten können Verdacht auf Impfschaden oder Nebenwirkungen selbst melden!
Nähere Informationen und ein Meldeformular finden Sie unter https://verbraucher-uaw.pei.de/fmi/iwp/cgi?-db=Verbraucher-UAW&-loadframes.
Häufig haben Geimpfte leichte bis mittelschwere Beschwerden nach einer Impfung.
Der impfende Arzt ist in der Regel verpflichtet; den Verdacht auf eine Nebenwirkung zu melden. Leider geschieht dies nicht immer, da z.B. Fieber oder Schmerzen an der Einstichstelle als „normale“ Impfreaktion angesehen werden.
Die Möglichkeit, nun auch von Patientenseite aus Beschwerden nach der Impfung direkt an das PEI zu übermitteln, stellt eine Verbesserung der Patientenrechte dar und erhöht die Chancen des Nachweises eines Impfschadens durch lückenlose Dokumentation.